Bekanntmachung

Auf Grund der laufend steigenden Lebens- und Unterhaltungskosten in allen Branchen, wurde auch unser Verein nicht verschont, so dass der Vorstand sich gezwungen sieht, Beitragsanpassungen, die notwendig geworden sind, vorzunehmen.

Am 17.Januar 2023 hat der Vorstand in einer Sitzung erörtert und beschlossen:

100,00 € Vermietung des Vereinshauses an Mitglieder 120,00 € für Nichtmitglieder(inkl: Strom und Wasser) und 50,00 € Kaution. Beim Kauf eines Gartens muss der neue Pächter folgendes bezahlen:

200,00 € Kaution, die auf ein Treuhandkonto kommen, 50,00 € Neuaufnahmegebühr. Den Jahresbeitrag müssen wir auf 100,00 € und die Pacht auf 70,00 € erhöhen, damit wir einigermaßen klarkommen, aber darüber wird auf der JHV entschieden.

Bei der Übergabe des Gartens muss folgendes abgerechnet werden:

Der Verkäufer muss vom Tage der Ablesung bis zum Verkauf des Gartens, Strom und Wasser nach Ablesung der Zähler sofort bar bezahlen und auch der Käufer muss die Gartenaufnahmerechnung sofort bar zahlen. Der Vorstand hofft auf Euer Verständnis und verbleibt bis zur Jahreshauptversammlung mit einem

„Gut Grün“

Volkhard Troschke Gerhard Rücker 1. Vorsitzender 2. Vorsitzender

FED Versicherung

FED – Versicherung für das Jahr 2023

An alle Mitglieder

die eine FED – Versicherung (F = Feuer, E = Einbruch, D = Diebstahl) abgeschlossen haben bzw. das noch möchten.

Die Meldung an den Bezirksverband Celle (FED – Versicherung), muss Anfang Dezember 2022 erfolgen.

Das heißt: der Betrag von 35,00 € muss bis zum 20. November auf dem Konto der Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

  Bankverbindung: KGV Carlslust

IBAN: DE50 2695 1311 0000 050500

sein.

Verspätet eingegangene Beträge können zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Es erfolgt keine Mahnung !!!!!!!!!!!!!!!!!

Gut Grün Volkhard Troschke 1. Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

Parkplatz Wittinger Straße

Kleingärtner-Verein,, CARLSLUST“ Celle e. V. von 1914


Kassierer: Volkhard Troschke, Wittinger Str. 126 29223 Celle Tel. 01701603872

Achtung

Am 1. August 2022 wird das Tor zur Wittinger
Straße geschlossen, weil viele wildfremde Personen
bei uns parken und Schwierigkeiten machen.
Ab sofort können Schlüssel und Parkausweis bei
Zahlung einer Gebühr in Höhe von 25,00 € bei
Volkhard Troschke, Garten 54 abgeholt werden
wenn die Eingangspforte offensteht, falls nicht,
dann nach telefonischer Verabredung.


Die 25,00 € gibt es nach Ausscheiden aus der
Parkgemeinschaft zurück.

1 Vorsitzender
Volkhard Troschke

Bekanntmachung

Celle, den 23.05.2022

Bekanntmachung

 

Ab dem 15.Juni 2022 werden jeden Samstag (außer Feiertage) die Tore, Wittinger Straße, Fasanenweg und Berkefeldweg von 9.00 bis 13.00 Uhr geöffnet.

Falls jemand einen anderen Tag wünscht, muss er wie in den vergangenen Jahren, die Wegewarte ansprechen.

„Gut Grün“

Der Vorstand

Tag der offene Tür
Wettbewerb

„Schönster Garten“

Wir suchen drei Gärten, die vomBezirksverband bewertet werden sollen. Meldung muss bis zum 4. Juni 2022 erfolgen.
Der Bewertungsrundgang findet am 2. Juli statt und die Teilnehmer sollten anwesend sein, denn die Gärten werden anschließend prämiert.
Meldung an V. Troschke, der dann alles weitere organisiert.
Bitte meldet Euch, denn Ihr vertretet den Kleingartenverein Carlslust.

„Gut Grün“
Volkhard Troschke


FED-Versicherung

FED-Versicherung für 2021

Die Zahlung der FED-Versicherung (F = Feuer, E = Einbruch, D = Diebstahl) für das kommende Jahr 2021 gilt für alle Gartenmitglieder, die diese über den Verein abgeschlossen haben.

Die Gartenmitglieder, die privat eine Versicherung für Ihren Garten abgeschlossen haben, bitten wir, diese anhand des Versicherungsnachweises des Versicherungsunternehmens nachzuweisen, sofern noch nicht geschehen.

Bitte beachten Sie, dass eine Versicherung gegen Feuer, Einbruch und Diebstahl für Ihren Garten bestehen muss!

Daher überweisen Sie den Betrag in Höhe von 30,00 Euro (für die Grundversicherung) bzw. den von Ihnen gewünschten Erhöhungsbetrag (bei Erhöhung der Versicherungssumme der Gartenlaube und/oder des Inhalts) bis zum 30.11.2020 auf unser Vereinskonto:

Bankverbindung:KGV Carlslust

IBAN:DE50 2695 1311 0000 0505 00

BIC:NOLADE21GFW

Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

Der Vorstand Celle, 14.10.2020

Befreiung vom Arbeitsdienst

b7824f91-3afa-41e1-8880-932a4e71174e

Zum Thema Arbeitsdienst und Schwerbehinderung kursieren zur Zeit recht fragwürdige Gerüchte. Zum Beispiel wird verbreitet, das Personen mit Schwerbeschädigtenausweis vom Arbeitsdienst befreit werden. Tatsächlich ist dies aber nicht richtig. Eine Befreiung vom Arbeitsdienst ist nur ab 75 Jahren möglich.

Die Gartenfreundinnen und Gartenfreunde mit einer Schwerbehinderung werden nicht vom Arbeitsdienst befreit. Wer einen Garten pachten und auch bewirtschaften kann, der ist auch in der Lage seinen Arbeitsdienst zu leisten. Es gibt auch einige sehr leichte Tätigkeiten. Versicherungstechnisch ist dies abgesichert. Wenn jemand trotzdem keinen Arbeitsdienst leisten kann oder will, so muss derjenige für Ersatz sorgen. Wobei die eigenen Kinder unter 18 Jahren nicht als Ersatz in Frage kommen. Kommt auch ein Ersatz nicht in Frage, wird jede Arbeitsstunde mit 20 € berechnet. Es hilft also auch nicht, den Garten auf eine andere Schwerbehinderte Person zu überschreiben.

Wir hoffen hiermit für mehr Klarheit zu sorgen.

Der Vorstand

Offenes Feuer

Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals darauf hin, das in den Gärten das verbrennen von Gartenabfällen generell verboten ist. Gilt übrigens auch in ganz Niedersachsen. Das Entsorgen der Gartenabfälle kostet nur ein paar Euro. Es kann nicht sein, das aus Gründen der Faulheit und Ignoranz, den Nachbarn und Anwohnern die Räume und die Luft mit dem stinkenden Qualm vernebelt werden.

Gerade bei der derzeitigen Trockenheit und den bei uns massenhaft vorhandenen, brennbaren Materialien sollte man schon etwas mehr Verantwortungsbewußtsein erwarten können.

In der gesamten Kolonie ist jegliches offenes Feuer !! verboten !!

Ausnahme: Verwenden von Kohle in geeigneten Grills! Und NUR zum Grillen!

Eine nicht Einhaltung dieses Verbotes hat im ungünstigsten Fall bei Funkenflug einen Einsatz der Feuerwehr und/oder der Polizei zur Folge. Die Kosten trägt dann auf Grund des Vorsatzes der Verursacher. Die Abmahnung/Kündigung vom Verein gibt es dann gratis.

Der Vorstand