Zum Thema Arbeitsdienst und Schwerbehinderung kursieren zur Zeit recht fragwürdige Gerüchte. Zum Beispiel wird verbreitet, das Personen mit Schwerbeschädigtenausweis vom Arbeitsdienst befreit werden. Tatsächlich ist dies aber nicht richtig. Eine Befreiung vom Arbeitsdienst ist nur ab 75 Jahren möglich.
Die Gartenfreundinnen und Gartenfreunde mit einer Schwerbehinderung werden nicht vom Arbeitsdienst befreit. Wer einen Garten pachten und auch bewirtschaften kann, der ist auch in der Lage seinen Arbeitsdienst zu leisten. Es gibt auch einige sehr leichte Tätigkeiten. Versicherungstechnisch ist dies abgesichert. Wenn jemand trotzdem keinen Arbeitsdienst leisten kann oder will, so muss derjenige für Ersatz sorgen. Wobei die eigenen Kinder unter 18 Jahren nicht als Ersatz in Frage kommen. Kommt auch ein Ersatz nicht in Frage, wird jede Arbeitsstunde mit 20 € berechnet. Es hilft also auch nicht, den Garten auf eine andere Schwerbehinderte Person zu überschreiben.
Wir hoffen hiermit für mehr Klarheit zu sorgen.
Der Vorstand