Befreiung vom Arbeitsdienst

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Zum Thema Arbeitsdienst und Schwerbehinderung kursieren zur Zeit recht fragwürdige Gerüchte. Zum Beispiel wird verbreitet, das Personen mit Schwerbeschädigtenausweis vom Arbeitsdienst befreit werden. Tatsächlich ist dies aber nicht richtig. Eine Befreiung vom Arbeitsdienst ist nur ab 75 Jahren möglich.

Die Gartenfreundinnen und Gartenfreunde mit einer Schwerbehinderung werden nicht vom Arbeitsdienst befreit. Wer einen Garten pachten und auch bewirtschaften kann, der ist auch in der Lage seinen Arbeitsdienst zu leisten. Es gibt auch einige sehr leichte Tätigkeiten. Versicherungstechnisch ist dies abgesichert. Wenn jemand trotzdem keinen Arbeitsdienst leisten kann oder will, so muss derjenige für Ersatz sorgen. Wobei die eigenen Kinder unter 18 Jahren nicht als Ersatz in Frage kommen. Kommt auch ein Ersatz nicht in Frage, wird jede Arbeitsstunde mit 20 € berechnet. Es hilft also auch nicht, den Garten auf eine andere Schwerbehinderte Person zu überschreiben.

Wir hoffen hiermit für mehr Klarheit zu sorgen.

Der Vorstand

Offenes Feuer

Aus gegebenen Anlass weisen wir nochmals darauf hin, das in den Gärten das verbrennen von Gartenabfällen generell verboten ist. Gilt übrigens auch in ganz Niedersachsen. Das Entsorgen der Gartenabfälle kostet nur ein paar Euro. Es kann nicht sein, das aus Gründen der Faulheit und Ignoranz, den Nachbarn und Anwohnern die Räume und die Luft mit dem stinkenden Qualm vernebelt werden.

Gerade bei der derzeitigen Trockenheit und den bei uns massenhaft vorhandenen, brennbaren Materialien sollte man schon etwas mehr Verantwortungsbewußtsein erwarten können.

In der gesamten Kolonie ist jegliches offenes Feuer !! verboten !!

Ausnahme: Verwenden von Kohle in geeigneten Grills! Und NUR zum Grillen!

Eine nicht Einhaltung dieses Verbotes hat im ungünstigsten Fall bei Funkenflug einen Einsatz der Feuerwehr und/oder der Polizei zur Folge. Die Kosten trägt dann auf Grund des Vorsatzes der Verursacher. Die Abmahnung/Kündigung vom Verein gibt es dann gratis.

Der Vorstand

Pool in den Gärten der Kolonie

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Liebe Gartenfreundinnen und Gartenfreunde,
bitte achtet darauf, wenn ihr einen Pool im Garten habt, das KEIN Chlor verwendet wird. Chlorhaltiges Wasser darf auf keinen Fall einfach abgelassen werden.
Das Ablassen von Chlorhaltigem Wasser stellt eine Umweltverschmutzung dar und kann mit empfindlichen Strafen von bis zu 50.000 € geahndet werden.

Der Vorstand